Regelung für Gastflieger

Gastflieger sind bei uns herzlich willkommen

Die Gastflieger müssen jedoch folgendes beachten:

  • Der Gastpilot muss nachweisen, dass eine gültige und ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.
  • Ein Mitglied der Vorstandschaft muss den Gastpiloten erlaubt haben zu fliegen.
  • Ein Mitglied der Modellfluggruppe Vilsbiburg muss mit am Modellflugplatz sein und den Gastpiloten einweisen.
  • Der Gastpilot hat sich an die Flugbetriebsordnung zu halten.
  • Gastfliegen ist auf insgesamt fünf Mal begrenzt. Wenn es so schön ist bei uns, bitte dann Aufnahmeantrag stellen 😉