Auch Gastflieger sind bei uns herzlich willkommen
Die Gastflieger müssen jedoch folgendes beachten:
- Der Gastpilot muss nachweisen, dass eine gültige und ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.
- Ein Mitglied der Vorstandschaft muss den Gastpiloten erlaubt haben zu fliegen.
- Ein Mitglied der Modellfluggruppe Vilsbiburg muss mit am Modellflugplatz sein und den Gastpiloten einweisen.
- Der Gastpilot hat sich an die Flugbetriebsordnung zu halten.
- Gastfliegen ist auf insgesamt fünf Mal begrenzt. Wenn es so schön ist bei uns, bitte dann Aufnahmeantrag stellen.